Impressum

Betreiber des Internetangebots:

Andreas Lingauer und Partner
Andreas Lingauer
Pariciusstraße 18
93049 Regensburg

Telefon: +491712868762


Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
Andreas Lingauer (Anschrift wie oben)

Lingauer und Partner
Andreas W. Lingauer
Birkenzant 6a
93128 Regenstauf
https://www.finanziellselbstbestimmt.de

Beratungsportfolio und Leistungen. Unabhängiger Partner für

  • Immobilienfinanzierung
  • Immobilieninvestments inkl. Sparringspartner für den Abwicklungsprozess
  • Langfristiger Kapitalaufbau
  • Vorsorge insbesondere Kinder- und Familienvorsorge
  • Vermögenssicherung insbesondere Einkommenssicherung
  • Sachsicherung

Vergütung

Aus dem Status als unabhängiger Berater heraus, können Ihnen mehrere Varianten angeboten werden. Die Vergütung erfolgt als

  • konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden z.B. um in den Genuss von provisionsfreien Lösungen zu kommen oder klassisch als
  • in der Prämie z.B. Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Unternehmen ausgezahlt wird oder als
  • Kombination aus beidem.
    Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Produkten, welche eventuell vermittelt werden.

Status gemäß Gewerbeordnung

Andreas Lingauer ist als
+ unabhängiger und ungebundener Darlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 und als
+ Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34i (GewO) tätig  mit Aufsichtsbehörde Kreisverwaltungsreferat München, Ruppertstr. 19, 80337 München und als
+ unabhängiger und ungebundener Ver­sicherungs­makler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 (GewO) mit Aufsichtsbehörde Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München tätig.

Im Vermittlerregister für Versicherungsvermittler ist er unter der Nummer D-LMDU-1QLU2-23 und für Immobiliardarlehensvermittlung unter der Nummer D-W-155VZYL-11 registriert. 

Bei Interesse können Sie die Angaben bei der gemeinsamen Registerstelle überprüfen:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: 030 20308-0

Internet: www.vermittlerregister.info

Berufsrechtliche Regelungen

Für die Tätigkeit als Ver­sicherungs­makler:

 § 34d Gewerbeordnung (GewO)
 §§ 59 - 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
 § 48b Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
 Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von
der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen
werden.

Schlichtungsstellen

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg
www.schlichtung-finanzberatung.de

Beschwerdeverfahren via Online Streitbeilegung für Verbraucher (OS):
http://ec.europa.eu/consumers/odr
Eine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist mangels Verpflichtung leider nicht möglich.


Beteiligungen:

Es besteht keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung über zehn Prozent am Stimmrecht oder Kapital eines Versicherers durch Maklerunternehmen/Ver­sicherungs­makler.

Es besteht keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung über zehn Prozent an Stimmrecht oder Kapital des Maklerunternehmens/Ver­sicherungs­makler durch Versicherer.


Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflege­ver­si­che­rung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de


nformationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. (Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.

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